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Kirchenwahl

Kirchenwahlen am 1. Advent

Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt

 

Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 so genannten Laien und 30 Theologinnen und Theologen zusammen. Die Landessynode tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt.

Informationen zur Wahl: kirchenwahl.de

Der Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen für die Kirchengemeinde. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:

  • bei der örtlichen Gottesdienstordnung
  • beim Opferplan 
  • in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens 
  • beim Bau- und der Erhaltung der Gebäude 
  • im Pfarrstellen-Besetzungsgremium 
  • bei Festen der Gemeinde 
  • für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde
  • bei Veranstaltungen für alle Altersstufen 
  • als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde 
  • bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind.

Je nach Größe der Kirchengemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern möglichst unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen. Die Kirchengemeinderätinnen und -räte werden bei der Kirchenwahl am 30. November für sechs Jahre gewählt.

Informationen zur Wahl: kirchenwahl.de

Die Landessynode – was ist das eigentlich?

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und bildet gemeinsam mit dem Oberkirchenrat und dem Landesbischof die Kirchenleitung. Die Synode entscheidet über kirchliche Gesetze, entscheidet über die Vergabe der Kirchensteuergelder und plant die Verteilung der Pfarrstellen. Außerdem wählen die Mitglieder der Landessynode – Synodale genannt – den Landesbischof.

Der aktuellen Landessynode gehören derzeit 91 Mitglieder an, darunter 30 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 60 Laien, die direkt von den Gemeindegliedern in einer Urwahl – einmalig für die Evangelischen Kirchen in Deutschland – gewählt werden. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt, das nächste Mal am 1. Advent 2025.

Drei Mal im Jahr treffen sich die Synodalen zu gemeinsamen Sitzungen. Weil die Treffen für die vielfältigen Aufgaben nicht reichen, gibt es verschiedene Gremien und Ausschüsse, die das ganze Jahr über arbeiten, zum Beispiel den Theologischen Ausschuss, den Ausschuss für Diakonie oder den für Mission, Ökumene und Entwicklung. In der Landessynode gibt es, ähnlich den politischen Parteien in den Parlamenten, aber ohne Fraktionszwang, die sogenannten Gesprächskreise: „Lebendige Gemeinde“, „Offene Kirche“, „Evangelium und Kirche“ und „Kirche für morgen“. Präsidentin der aktuellen, 16. Landessynode ist Sabine Foth.

Die erste Synode wurde übrigens 1869, also vor über 150 Jahren, einberufen, damit erhielt die Evangelische Kirche in Württemberg mehr Eigenständigkeit gegenüber Staat und König.

Informationen zur Wahl: kirchenwahl.de